Das Nach-Corona Zeitalter in der Arbeitswelt wird davon geprägt sein, dass ein Teil der Arbeitnehmer weiterhin teilweise oder dauerhaft von zu Hause aus arbeiten wird.
Der Umfang der Arbeit im Home-Office wird sich an der jeweiligen Aufgabenstellung des einzelnen Mitarbeiters orientieren und danach, wie sehr und in welchem Umfang die individuelle Aufgabenstellung eine Anwesenheit erfordern. Diese neue „Normalität“ der Arbeitswelt, eine Mischung aus Büro und Homeoffice ist in den letzten Monaten bereits ein mehr oder weniger fester Bestandteil der modernen Arbeitswelt geworden, der sich in Zukunft noch weiter verfestigen wird.
Nachdem nun viel von zu Hause aus gearbeitet wird, verschwimmen die Grenzen zwischen Privatem und Dienstlichem. Auf der einen Seite kann es sein, dass man überhaupt keine richtige Trennung mehr zwischen Privat- und Arbeitsleben hat. Man ist ständig erreichbar und fühlt sich schnell dazu verpflichtet noch das ein oder andere auch nach dem eigentlichen Feierabend oder im Urlaub zu erledigen. Umgekehrt kann man sich während der eigentlichen Arbeitszeit auch ganz leicht mit privaten Dingen beschäftigen – mal schnell die Kinder von der Kita abholen, Wäsche waschen, privat telefonieren, lange Mittags- oder Raucherpausen, oder auch ein bisschen Sport, um fit zu bleiben, etc.
Hierzu ist zu sagen, dass das Arbeitszeitgesetz natürlich auch im Homeoffice gilt. So sollte eigentlich nach 8 Stunden mit der Arbeit Schluss sein, ausnahmsweise können es auch 10 Stunden sein, solange diese Mehrarbeit über einen längeren Zeitraum hin ausgeglichen wird. Während der Arbeitszeit ist dann auch zu arbeiten – genau wie im Büro auch. Grundsätzlich gilt dabei: alles was nicht zur Arbeit gehört, fällt aus der Arbeitszeit heraus! Diese abstrakte Regel klingt auf den ersten Blick einfach einzuhalten, aber bei genauerer Betrachtung wird es viele Situationen geben, die, wenn zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber nichts Genaues vereinbart ist, im Graubereich liegen. Genau in diesen Graubereich werden wir unweigerlich mit unserem Gewissen in Berührung kommen, da wir selbst „gewissenhaft“ entscheiden müssen, ob das was wir gerade tun wollen noch einen engen Zusammenhang mit unserer Arbeit hat und damit noch als Arbeitszeit gilt, oder eher mit dem privaten Bereich zu tun hat und damit eigentlich nicht mehr zur eigentlichen Arbeitszeit zählt. Es sind diese Graubereich-Situationen und der individuelle Umgang damit, denen wir uns im Folgenden genauer widmen wollen.
Besonders erschwert wird der Umgang mit den Arbeitszeiten dadurch, dass viele Arbeitnehmer, wenn sie zu Hause arbeiten, keine festen Bürozeiten haben, sondern frei entscheiden können, wann sie arbeiten wollen. Es zählt nur noch, dass die Arbeit erledigt wird, wann und vor allem wo ist nicht mehr relevant. Das macht das Thema nicht einfacher, wenn man abwägen möchte, ob man noch im „moralisch“ vertretbaren Rahmen handelt oder nicht, denn Privates, wie „mal länger mit einem Bekannten zum Mittagessen zu gehen“ kann eigentlich einfach dadurch ausgeglichen werden, indem man abends oder am Wochenende nacharbeitet. Niemand, außer unser eigenes Gewissen, ermahnt uns, wenn wir über die Stränge schlagen, auch dann, wenn wir nicht zu wenig, sondern zu viel arbeiten. Es ist ein Thema, das sehr viel Selbstdisziplin und dauernde Selbstüberprüfung erfordert.
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Autor: Das Ethica Rationalis Redaktionsteam