Medizinethik

Die vier Prinzipien ethischen Handelns in der Medizin

Wenn wir uns krank fühlen, gehen wir zum Arzt – in dem Glauben, dass er uns helfen wird. Wir nehmen ganz selbstverständlich an, dass er in der Diagnose der Symptome sorgfältig vorgeht, dass er die richtige Therapie bestimmt und die wirksamsten Medikamente aussucht. Eine ethische Grundorientierung ist für uns Teil des Arztberufs – geht er doch auf den hippokratischen Eid zurück, der seit der Antike Gültigkeit besitzt. Doch im medizinischen Alltag steht der Arzt heute vor großen Herausforderungen. Im Gesundheitswesen herrscht Finanzknappheit, täglich überströmen neue Geräte und Medikamente den Markt, der administrative Aufwand stellt die eigentliche heilerische Tätigkeit in den Hintergrund. Ganz zu schweigen von den heiklen medizinischen Fragen der Bioethik: Transplantationsmedizin, Genforschung, Sterbehilfe usw. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die ethischen Herausforderungen geben, die ein Arzt heute in seinem Beruf meistern muss.

Die medizinische Ethik beschäftigt sich mit moralischen Aspekten im gesamten Gesundheitswesen, vom behandelnden Arzt über den Patienten bis hin zu dessen Angehörigen. Grundlage für das ärztliche Handeln ist der Hippokratische Eid, die bekannteste Selbstverpflichtung der Ärzteschaft. Dieses Ärztegelöbnis wurde im Jahre 1948 von der 2. Generalversammlung des Weltärzteverbands neu formuliert und im Laufe der Jahre immer wieder überarbeitet und neuverabschiedet (1).

Das Georgetown-Mantra: Die vier Prinzipien ethischen Handelns in der Medizin

Die Medizinethiker Tom I. Beauchamp und James F. Childress entwickelten an der Georgetown University vier Grundsatzprinzipien des ärztlichen Handelns, die sich in der Medizinethik durchgesetzt haben und auch als ‚Georgetown-Mantra’ bezeichnet werden (2, 3). Die vier Prinzipien ethisches Handeln in der Medizin werden wie folgt beschrieben:

  • Selbstbestimmungsrecht des Patienten (respect for autonomy)
  • Prinzip der Schadensvermeidung (non-maleficence)
  • Patientenwohl (beneficence )
  • Soziale Gerechtigkeit (justice)

Aus Sicht der Medizinethik ist der Patient ein autonomes, selbstbestimmtes Wesen und hat daher das Recht, selbst zu entscheiden, was mit ihm geschieht – dieses hat der Arzt zu respektieren. Zudem darf er dem Patienten keinen Schaden zufügen, muss stets zum Wohle des Patienten handeln sowie die verfügbaren Ressourcen gerecht verteilen. Wenn man die aktuellen Themen im Gesundheitswesen betrachtet, ist der Arzt heute mehr denn je gefordert, die oben genannten Grundsätze einzuhalten. Die Verknappung von Gesundheitsressourcen, die u.a. mit dem demographischen Wandel unserer Gesellschaft zusammenhängen, sowie die sich stets erneuernden und damit wachsenden medizinischen Möglichkeiten zur Heilung von Krankheiten schränken seine Freiräume im therapeutischen Handeln ein und erschweren seine Tätigkeit – sie entbinden ihn jedoch zugleich nicht von seiner Pflicht, moralisch korrekt zu handeln.

Patienten-Autonomie

Der Patient, oder einfach gesagt, der Mensch an sich, hat das Recht zu entscheiden, was mit ihm geschieht. Der Arzt hat nicht nur die Pflicht, die Freiheits- und Wahlrechte des Patienten zu respektieren, er sollte darüberhinaus darauf achten, dass der Patient ausführlich und ausreichend über die Krankheit, die möglichen Behandlungen und ihre Folgen informiert wird, damit er an der Therapieentscheidung und dem Therapieverlauf aktiv mitwirken kann.

Prinzip der Schadensvermeidung und Handeln zum Wohle des Patienten

Will der Arzt diese beiden Prinzipien befolgen, kommt er in eine Dilemmasituation. Einerseits darf er seinen Patienten keinen Schaden zufügen, anderseits muss er sie heilen. So sind etwa im Falle von Chemotherapie bzw. Bestrahlung bei Tumorpatienten die Risiken und Nebenwirkungen im Vergleich zum Nutzen der Therapie abzuwiegen. Einige Chemotherapeutika führen z.B. zu Herz- oder auch Nierenschädigung. Daher werden die Patienten im Verlauf der Therapie besonders gründlich untersucht, um das Risiko einer Organschädigung möglichst gering zu halten. Wichtig dabei ist, dass diese Verlaufsuntersuchung zugleich das erstgenannte Prinzip, die Patienten-Autonomie, nicht unberücksichtigt lassen darf. Die Kommunikation und der Austausch mit dem Patienten stehen folglich an zentraler Stelle.

Gerechtigkeit

Insbesondere in Zeiten knapper Ressourcen ist es eine schwierige Aufgabe, diese gerecht zu verteilen. Es gilt der Grundsatz: Gleiche Fälle müssen gleich behandelt werden. Das bedeutet, zwei Patienten mit der selben Krankheit müssen gleich behandelt werden, also die gleichen Untersuchungen und ebenso die gleiche Therapie erhalten, soweit diese notwendig sind. Als wichtiger und entscheidender Bereich wäre an dieser Stelle die Organtransplantation zu nennen. Hier muss besonders darauf geachtet werden, die zur Verfügung stehenden Organe nach dem Gerechtigkeitsprinzip zu verteilen. Leider gibt es heutzutage weniger übertragbare Organe, als sie von Patienten oder Empfängern nachgefragt werden. In Deutschland sowie auch in einigen anderen europäischen Staaten wird die Vergabe der Organe durch eine zentrale Institution, „Eurotransplant“ (4), geregelt. Für jedes zu transplantierende Organ werden bestimmte Regelungen und Richtlinien festgelegt, denen zufolge die Organe vergeben werden, um auf diese Weise eine gerechte und medizinisch sinnvolle Verteilung zu sichern.

Es versteht sich von selbst, dass es nicht ausreicht, mehrere Jahre Medizin zu studieren, um ein guter Arzt zu werden. Nicht fachliches Wissen alleine ist entscheidend, der Arzt sollte vielmehr über ein gewisses Grundgerüst an ethischen Verhaltensweisen verfügen, über das entsprechende Verständnis für Konfliktsituationen im Alltag und die Fähigkeit mit ethischen Problemen lösungsorientiert umzugehen. Eine ethische Zusatzausbildung für die Ärzteschaft wäre ein sinnvoller Weg, um sie auf ihre Aufgaben im Alltag vorzubereiten und sie bei der Behandlung und Betreuung der Patienten zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf einen weiteren Artikel hinweisen. Dieser bezieht sich zurück auf diesen Artikel, befasst sich aber mit der Anwendung ethischer Prinzipien in der Medizin aus dem Blickwinkel der „Goldenen Regel“.

Autor: Prof. Dr. med. Kambiz Rahbar

Referenzen:

  1. www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf
  2. Beauchamp, T. L. & Childress, J. F.: Principles of Biomedical Ethics. 6th Edition. Oxford University Press 2008
  3. T. Noak, H. Fangerau, J. Vögele, Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Urban&Fischer 2007
  4. www.eurotransplant.org

 

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